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Gericht: Anerkennung des Touristenklasse-Syndroms
London - Der Oberste Gerichtshof im australischen Bundesstaat Victoria hat das so genannte Touristenklasse-Syndrom als Folge eines Unfalls anerkannt. Der Einspruch der beiden Fluglinien Qantas und British Airways gegen die Klage des 59-jährigen Brian Povery, der nach einem Langstreckenflug von Sydney nach London eine Thrombose bekommen hatte, wurde zurückgewiesen. Auch in London wurde der Prozess von 56 britischen Klägern gegen 27 Fluglinien wieder aufgenommen. Man wartet auf die Entscheidung des High-Courts, ob eine Thrombose ein Vorfall ist, für den Airlines haftbar gemacht werden können. Da nun in Australien das Touristenklasse-Syndrom als Prozessgrundlage zugelassen ist, könnte der Weg von rund 500 Klägern aus Australien und Großbritannien frei sein.
Fluggesellschaften müssen gemäß dem Warschauer Abkommen von 1929 nur im Fall eines Unfalls Schadenersatz leisten. Beide Fluglinien argumentierten, dass es sich bei dem in Rede stehenden Fall um keinen Unfall handelte. Der australische Kläger sowie britische Betroffene und Angehörige behaupten aber, dass sie von Fluglinien nicht ausreichend vor den Risiken von Langstrecken-Flügen gewarnt worden seien.
Fluglinien, die in die britische Klagewelle involviert sind, haben angekündigt, dass sie im Fall der Fortsetzung des Prozesses die Anschuldigungen "energisch anfechten" werde. Sowohl Regierungen als auch die Weltgesundheitsorganisation hätten darauf hingewiesen, dass es keinen direkten Zusammenhang zwischen Langstreckenflügen und Thrombosen gebe, heißt es in einem Bericht der BBC.
Bei Opfern des Touristenklasse-Syndroms kommt es im Zuge der mangelnden Bewegung während Langstrecken-Flügen zu einer stockenden Durchblutung. Die sich in den Beinen bildenden könnenden Blutgerinnsel können nach dem Verlassen des Flugzeugs zum Herzen oder die Lungen wandern. Im äußersten Fall kann die Thrombose auch zum Tod führen.
Quelle: pte online
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